Damit die Desinfektion überhaupt wirken kann, müssen die Hände die richtigen
Voraussetzungen mitbringen. Das beste Präparat nützt nichts, wenn es gar nicht an
die Keime herankommt.
DIE ANFORDERUNGEN
- Fingernägel: kurz und rund geschnitten, mit den Fingerkuppen
abschließend. Faustregel: Von der Handinnenfläche aus betrachtet darf kein
Nagel überstehen. - Künstliche oder gegelte Nägel: nicht erlaubt. Darunter
sammeln sich Keime, die kein Spender erreicht. Auch der Übergang zwischen Kunstnagel
und Naturnagel ist ein Reservoir. - Nagellack: im unmittelbaren Patientenkontakt nicht vorgesehen.
Abgesplitterter Lack bildet Vertiefungen, in denen sich Keime halten. - Ringe, Uhren und Armbänder: runter, an Händen
und Unterarmen. Unter dem Ehering ist es feucht und warm, dort feiern die
Keime im Verborgenen. - Hautschutz: Pflegen Sie Ihre Haut in den Pausen und nach dem Dienst.
Gesunde Haut lässt sich besser desinfizieren, rissige Haut ist selbst eine
Eintrittspforte.
Diese Anforderungen stehen nicht im Ermessen der einzelnen Pflegekraft. Sie ergeben sich
aus der TRBA 250 und aus dem Hygieneplan Ihres Hauses. Bei Begehungen
gehören sie zu den Punkten, die zuerst auffallen, weil man sie schlicht sieht.
FALLBEISPIEL: PFLEGER BEN
Ben trägt seinen Ehering und eine schicke Uhr, weil
beides ihm wichtig ist. Er desinfiziert sich zuverlässig und gründlich,
hält die Momente ein und nimmt reichlich Mittel. Bei der nächsten
Begehung fällt der Schmuck trotzdem auf.
Ben lernt: Unter Ring und Uhr bleibt die Haut feucht, und genau da sitzen die
Keime, die die Desinfektion nicht erreicht.
Frage zum Mitdenken: Warum sind
gerade Ring und Uhr ein Hygieneproblem, obwohl Ben sich vorbildlich desinfiziert
– und warum reicht es nicht, den Ring einfach mitzudesinfizieren?
★★★ Stufe 3 – Expertenwissen
HAUTSCHUTZ IST INFEKTIONSPRÄVENTION
Intakte Haut ist die erste Barriere gegen Erreger. Wird sie durch
häufiges Waschen, Okklusion unter Handschuhen oder fehlende Pflege rissig, passieren
zwei Dinge gleichzeitig: Es siedeln sich mehr Keime an, und die
Desinfektion wirkt schlechter, weil sie in Rissen und Schuppen nicht
überall hinkommt. Hautschutz ist deshalb kein Wellnessthema, sondern aktive
Infektionsprävention.
Der Arbeitsschutz nimmt das ernst. Nach der TRGS 401 gilt Pflege in
weiten Teilen als Feuchtarbeit. Relevant wird es unter anderem, wenn
regelmäßig:
- mehr als 2 Stunden pro Arbeitstag Kontakt mit Wasser oder
wässrigen Flüssigkeiten besteht, - mindestens 15-mal pro Arbeitstag die Hände gewaschen werden,
- oder häufig zwischen Flüssigkeitskontakt und flüssigkeitsdichten
Handschuhen gewechselt wird.
Daran hängen konkrete Pflichten des Arbeitgebers: ein Hautschutzplan
mit geeigneten Schutz-, Reinigungs- und Pflegemitteln, eine Unterweisung dazu sowie
arbeitsmedizinische Vorsorge. Bei mehr als 2 bis unter 4 Stunden Feuchtarbeit täglich ist
Vorsorge anzubieten, ab regelmäßig 4 Stunden ist
sie Pflicht.
GUT ZU WISSEN
Die Händedesinfektion zählt hier ausdrücklich nicht
wie Händewaschen. Sie ist hautverträglicher. Wer im Alltag häufiger
desinfiziert statt zu waschen, senkt die Hautbelastung, statt sie zu erhöhen.
Fragen Sie in Ihrem Haus nach dem Hautschutzplan. Er hängt
meist im Personalraum oder am Waschplatz aus und nennt die konkreten Produkte
für vor, während und nach der Arbeit.
ÜBUNG
Decken Sie zuerst die Karten auf. Klicken Sie auf eine Karte, um die Antwort zu
sehen.
Nagelfalz
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Der schmale Spalt zwischen Nagel und Haut.
Feucht, geschlossen, schwer erreichbar – und deshalb ein
Keimreservoir.
Okklusion
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Luftdichter Abschluss der Haut, etwa unter
Handschuhen. Schweiß staut sich, die Hornschicht quillt, die Barriere
leidet.
Feuchtarbeit
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Arbeitsschutzbegriff der TRGS 401. Unter
anderem: mehr als 2 Stunden Flüssigkeitskontakt oder mindestens 15-mal
Händewaschen pro Arbeitstag.
Hautschutzplan
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Vom Arbeitgeber zu erstellende
Übersicht: welches Mittel vor, während und nach der Arbeit zu
verwenden ist. Hängt meist am Waschplatz aus.
Frage: Eine Kollegin argumentiert: „Meinen Ehering desinfiziere ich einfach mit, dann ist das doch kein Problem.“ Was entgegnen Sie?
- Kurze Naturnägel, mit den Fingerkuppen abschließend.
- Keine künstlichen oder gegelten Nägel.
- Kein Schmuck an Händen und Unterarmen, auch nicht der Ehering.
- Intakte Haut ist die erste Barriere; rissige Haut ist selbst eine
Eintrittspforte. - Pflege gilt vielfach als Feuchtarbeit; daran hängen Hautschutzplan
und arbeitsmedizinische Vorsorge.
WISSENSCHECK
Der Ehering darf als Ausnahme getragen werden, wenn er
glatt ist.
Es gibt keine Ehering-Ausnahme. Auch der
glatte Ring schirmt die Haut darunter vollständig ab.
Rissige Haut ist nicht nur unangenehm, sondern
verschlechtert auch die Wirkung der Desinfektion.
In Rissen und Schuppen halten sich mehr
Keime, und das Mittel kommt dort schlechter hin.
Der Arbeitgeber muss bei Feuchtarbeit einen
Hautschutzplan bereitstellen.
Das ergibt sich aus der TRGS 401, samt
Unterweisung und geeigneten Mitteln.